Kontrolle am Straßenrand

Kontrolle am Straßenrand – Uniformierte Polizisten mit einem in der Nähe gekennzeichneten Polizeiauto haben das Recht, Fahrer innerhalb und außerhalb des bebauten Gebiets unabhängig von der Tageszeit anzuhalten. Auf der anderen Seite dürfen nicht uniformierte Beamte Fahrzeuge nur in bebauten Gebieten von der Dämmerung bis zum Morgengrauen anhalten.

Während der Kontrolle ist der Polizist berechtigt, Dokumente wie zu überprüfen: Fahrerlaubnis, Qualifikationsbescheinigung, Anmeldungsbestätigung, sowie die Gültigkeit der Haftpflichtversicherung. Ein Polizeibeamter hat das Recht, vom Fahrer Tests zu verlangen, um den Alkoholgehalt im Körper oder einem ähnlich aktiven Wirkstoff festzustellen. (Drogen oder Drogen).

Wenn es sich während der Straßenkontrolle herausstellt, dass unser Fahrzeug technisch ineffizient ist und die Verkehrssicherheit gefährdet oder gegen Umweltschutzanforderungen verstößt, Ein Beamter kann uns daran hindern, dieses Fahrzeug zu benutzen. Der Polizist ist berechtigt, Radargeräte zu verwenden, Abgasanalysatoren sowie Fahrzeugmassen- und Geschwindigkeitstests. Es kann Fahrzeuge entfernen und bewegen, die an Ort und Stelle belassen wurden, wo es verboten ist oder auf andere Weise die Verkehrssicherheit gefährdet. Ein Offizier hat das Recht, die Räder eines an Ort und Stelle belassenen Fahrzeugs zu blockieren, wo es verboten ist, behindert aber nicht den Verkehr oder gefährdet auf andere Weise die Sicherheit.

Für Vertreter konsularischer und diplomatischer Vertretungen wird während der Inspektion keine Blutalkoholgehaltprüfung durchgeführt, Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs und Aufbewahrung von Unterlagen.