Strafpunkte-Skala

Strafpunkte-Skala

1.In das Register der Fahrer, die gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, im Folgenden als "Aufzeichnungen" bezeichnet”, Der Fahrer wird eingegeben, die beim Fahren des Fahrzeugs gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, im Folgenden als "Verletzung" bezeichnet”.

2. Ein Fahrer, der kein polnischer Staatsbürger ist und keine Aufenthaltskarte im Zusammenhang mit dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zeitraum oder der Ansiedlung im Hoheitsgebiet der Republik Polen besitzt, muss nicht in das Register eingetragen werden., es sei denn, er ist in Verletzung, für die eine Strafe in Form eines Fahrverbots verhängt werden kann.

3. Verstöße werden in die Aufzeichnungen eingetragen, gemäß der Liste des Anhangs Nr 1 zur Verordnung.

4. Wenn eine vom Fahrer begangene Handlung gegen mehr als ein Verkehrsgesetz verstößt, Alle Verstöße müssen in den Aufzeichnungen sichtbar sein, Zuweisen der entsprechenden Anzahl von Punkten zu jedem, vorbehaltlich des Absatzes. 5.

5. Wenn eine Handlung zwei oder mehr Zeichen verletzt, die durch den in Anhang Nr. 1 aufgeführten Code von C05 bis C11 definiert sind 1, Dieser Verstoß wird in die Aufzeichnungen eingetragen, dessen Code hat ein niedrigeres Nummernschild.

6. Im Falle einer Verkehrsstörung, bestimmt durch Code A01 in Anhang Nr 1, Bruch, Das war das Markenzeichen eines Verbrechens, Punkte werden nicht vergeben.

7. Punkte, die ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellen, bestimmt durch Code A07 in Anhang Nr 1, wird dann gutgeschrieben, wenn die Ursache der Bedrohung ein Verstoß war, der nicht in der Tabelle enthalten ist, oder wenn die zugewiesene Anzahl von Punkten kleiner als ist 6.

8. Aufzeichnungen, im Absatz erwähnt. 1, eine Person ist auch unterworfen, die in dem Zeitraum, in dem er einer strafrechtlichen Maßnahme in Form eines Fahrverbots ausgesetzt war, für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren Verstöße gegen den Straßenverkehr begangen haben 12 Monate.

§ § 3. 1. Die Aufzeichnungen werden vom für den Wohnort des Registrierten zuständigen Befehlshabers der Woiwodschaftspolizei aufbewahrt.

2. In Bezug auf Fahrer, die polnische Staatsbürger sind, die keinen ständigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Polen haben, und Fahrer, gemäß § 2 Absatz. 2, Die Aufzeichnungen werden vom Oberbefehlshaber der Polizei geführt.

§ § 4. 1. Der endgültige Eintrag in den Aufzeichnungen erfolgt, vorbehaltlich des Absatzes. 2 ich 3, wenn die Verstöße durch endgültige Gerichtsurteile bestätigt werden, Gerichtsentscheidungen über die bedingte Einstellung des Verfahrens oder Strafbefehle oder Geldbußen.

2. Es ist zulässig, vor Erlass der Entscheidung einen vorläufigen Eintrag in die Aufzeichnungen vorzunehmen, im Absatz erwähnt. 1, wenn nach Aufdeckung des Verstoßes ein Vorbereitungsverfahren eingeleitet oder ein Strafantrag beim Gericht eingereicht oder der Fall an die für die Aufhebung der parlamentarischen Immunität zuständige Stelle verwiesen wurde, Richter oder Staatsanwalt. Der temporäre Eintrag enthält Informationen zur Anzahl der Punkte, die im Falle der Bestätigung eines Verstoßes durch ein endgültiges Urteil abgetreten wird.

3. Die Bestimmung des Absatzes. 2 gilt entsprechend für die Person, die den Aufzeichnungen unterliegt, die zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung noch nicht abgeschlossen war 17 Jahre, nach Überweisung des Falles an ein Familiengericht.

4. Ein vorübergehender Eintrag wird zu einem endgültigen Eintrag, nachdem der Verstoß mit einer entsprechenden Entscheidung identifiziert wurde, im Absatz erwähnt. 1.

5. Behörde, die die endgültige Entscheidung trifft, im Absatz erwähnt. 1, übermittelt die Informationen unverzüglich an die zuständige Behörde, die die Aufzeichnungen auf dem Formular aufbewahrt, Das Exemplar ist als Anhang Nr 2 zur Verordnung, vorbehaltlich des Absatzes. 6.

6. Eine Behörde, die befugt ist, im Rahmen eines strafrechtlichen Mandats Geldbußen zu verhängen und Tätigkeiten auszuführen, im Absatz erwähnt. 2 ich 3, sendet an die zuständige Behörde Informationen über die Verhängung einer Strafanzeige oder die Durchführung dieser Aktivitäten auf dem Formular, Das Exemplar ist als Anhang Nr 3 zur Verordnung.

7. Informationen auf dem Formular, im Absatz erwähnt. 5 Die 6, kann die Übertragung mittels Datenteletransmissionsgeräten vorausgehen.

8. Ein Beamter, der gegen eine Person, die den Aufzeichnungen unterliegt, eine Geldstrafe im Wege eines Strafbefehls verhängt, ist verpflichtet, sie über die Tatsache der Begehung der Handlung, die der Eintragung in die Aufzeichnungen unterliegt, und über die Anzahl der Punkte zu informieren., die ihr auf diesem Konto zugewiesen wird.

§ § 5. 1. Die Behörde, die die Aufzeichnungen führt, entfernt den vorübergehenden Eintrag in Bezug auf Verstöße aus den Aufzeichnungen, Wenn:

1) im Verfahren, gemäß § 4 Absatz. 2 Die 3, Die Umstände, die die Verweigerung der Einleitung rechtfertigten, wurden bekannt gegeben oder das Verfahren wegen eingestellt:

ein) Keine Anzeichen eines Verbrechens oder Vergehens,

B) Einschränkung des Urteils,

C) der Tod einer Person, was das betreffende Verfahren betraf;

2) im Verfahren, gemäß § 4 Absatz. 2 Die 3, freigesprochener Freispruch;

3) Seit dem Verstoß ist ein Jahr vergangen, es sei denn, der Fahrer hat vor Ablauf dieser Frist Verstöße begangen, für die die Anzahl der endgültigen und vorübergehenden Punkte überschritten wurde 24 Punkte, und im Fall von Fahrern, im Sinne von Art. 140 Absatz. 1 Punkt 3 Acts - 20 Punkte.

2. Die Behörde, die die Aufzeichnungen führt, entfernt den endgültigen Eintrag bezüglich Verstößen aus den Aufzeichnungen, wenn es eine Auslöschung der Bestrafung gibt (Verurteilung).

3. Die Behörde, die die Entscheidung über die Weigerung trifft, das Verfahren einzuleiten oder einzustellen, benachrichtigt die zuständige Behörde, die die Aufzeichnungen über diese Tatsache führt..

§ § 6. 1. Die Behörde, die die Aufzeichnungen führt, entfernt die Punkte, die auf der Grundlage der endgültigen Eintragung vergeben wurden, aus den Aufzeichnungen:

1) wenn eine Entscheidung zum Widerruf der Genehmigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs getroffen wurde, mit Ausnahme der Entscheidung, im Sinne von Art. 140 Absatz. 1 Punkt 1 das Gesetz;

2) wenn über ein positives Ergebnis der Qualifikationsprüfung informiert, im Sinne von Art. 114 Absatz. 1 Punkt 1 zündete. b des Gesetzes;

3) wenn seit Begehung der Zuwiderhandlung ein Jahr vergangen ist, es sei denn, der Fahrer hat vor Ablauf dieser Frist Verstöße begangen, für die die Anzahl der endgültigen und vorübergehenden Punkte überschritten wurde 24 Punkte, und im Fall von Fahrern, im Sinne von Art. 140 Absatz. 1 Punkt 3 Acts - 20 Punkte;

4) im Falle einer Ausbildung, im Sinne von Art. 130 Absatz. 3 das Gesetz.

2. Der Staroste informiert die Behörde, die die Aufzeichnungen führt, unverzüglich über die Umstände, im Absatz erwähnt. 1 Punkt 1 ich 2, auf den Formularen, deren Muster als Anhänge Nr 4 ich 5 zur Verordnung.

§ § 7. 1. Der Polizeikommandant der Woiwodschaft beantragt bei der für die Ausstellung eines Führerscheins zuständigen Behörde einen Antrag auf:

1) Widerruf der Genehmigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs gegenüber dem Fahrer, die in einem Jahr ab dem Datum des ersten Erhalts eines Führerscheins die Anzahl überschritten hat 20 Punkte für Verstöße gegen Verkehrsregeln;

2) Kontrollprüfung der Qualifikationen des Fahrers, für alle Führerscheinkategorien hält er, wenn von ihm überschritten 24 Punkte für Verstöße gegen Verkehrsregeln erhalten.

2. Vorschlag, im Absatz erwähnt. 1, werden nur auf der Grundlage der endgültigen Einträge gemacht, auf dem Formular, Das Exemplar ist als Anhang Nr 6 zur Verordnung.

3. Mit der Bitte, im Absatz erwähnt. 1 Punkt 2, es erscheint nicht in Bezug auf die Person:

1) Wer ist nicht berechtigt, Fahrzeuge zu fahren;

2) die seit mehr als einem Jahr nicht mehr fahren dürfen;

3) der kein polnischer Staatsbürger ist und keine Aufenthaltskarte im Zusammenhang mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen festgelegten Zeitraum oder der Ansiedlung im Hoheitsgebiet der Republik Polen besitzt;

4) Ausländer, Wer hat einen nationalen Führerschein im Ausland während des Zeitraums ausgestellt 6 Monate ab dem Datum des Wohnsitzbeginns für einen festen Zeitraum oder eine feste Abrechnung, auf der Grundlage einer Aufenthaltskarte.

4. Im Falle von Fahrern, gemäß § 3 Absatz. 2, Der Antrag wird vom Polizeikommandanten der Woiwodschaft gemäß der Zuständigkeit gerichtet, die sich aus den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrens ergibt, auf der Grundlage von Dokumenten, die vom Oberbefehlshaber der Polizei zur Verfügung gestellt wurden.

§ § 8. 1. Ausbildung, im Sinne von Art. 130 Absatz. 3 das Gesetz, wird vom Direktor des Straßenverkehrszentrums der Provinz organisiert, nach dem Programm, welches als Anhang Nr. beigefügt ist 7 zur Verordnung.

2. Der Direktor des Straßenverkehrszentrums der Provinz bestätigt die Ausbildung, im Absatz erwähnt. 1, durch Ausstellung eines Zertifikats an den teilnehmenden Fahrer. Eine Kopie der Bescheinigung über den Abschluss der Schulung durch den Fahrer sendet den Direktor des Straßenverkehrszentrums für Woiwodschaft an die Behörde, die die Aufzeichnungen führt.

3. Zertifikatvorlage, im Absatz erwähnt. 2, stellt Anhang Nr 8 zur Verordnung.

4. Registrierte Fahrer, gegen Vorlage eines Ausbildungszeugnisses, Organ, gemäß § 3, nimmt um ab 6 die Anzahl der Punkte, die Sie haben, durch Subtrahieren in der Reihenfolge der Einträge, vorbehaltlich des Absatzes. 5 ich 6.

5. Die Anzahl der Punkte, die für die abgeschlossene Schulung abgezogen werden, darf die Anzahl der Punkte nicht überschreiten, die für die Verletzung der Straßenverkehrsvorschriften vor deren Abschluss erhalten wurden..

6. Die Teilnahme an Schulungen verringert nicht die Anzahl der Punkte, die für Verstöße gegen Verkehrsregeln gegen eine Person erhalten werden, die vor ihrem Beginn einen Verstoß begangen hatte, für die die Summe der Endpunkte und der vorübergehend eingegebenen Punkte überschritten wurde 24.

§ § 9. Die betroffene Person hat das Recht, mündliche Informationen oder eine Bescheinigung der Polizei über endgültige oder vorläufige Einträge in Bezug auf Punkte zu erhalten, die den von ihr begangenen Verstößen entsprechen.. Die Informationen werden bereitgestellt oder die Bescheinigung wird am Sitz der Behörde ausgestellt, die die Aufzeichnungen führt, oder, soweit technisch möglich, in einer anderen Polizeieinheit.

LISTE DER VERLETZUNGEN DER VERKEHRSREGELN UND ANZAHL DER PUNKTE, DIE DIESEN VERLETZUNGEN ENTSPRECHEN

In der folgenden Tabelle sind meldepflichtige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung aufgeführt. Den einzelnen Verstößen wird die in der Tabelle angegebene Anzahl von Punkten zugeordnet, vorbehaltlich der Bestimmungen von § 2 Verordnung.
Code Art der Handlung Rechtliche Qualifikation des Gesetzes Nummer

Punkte

1 2 3 4 5
EIN. Handlungen besonderer Art
01 Begehung eines Verkehrsvergehens Kunst. 173, 174, 177 § § 1 Die 2, Kunst. 355 § § 1 Die 2 k.k.. 10
02 Gefährdung der Verkehrssicherheit – Straßenkollision Kunst. 86 § § 1 Die 2 k.w. 6
03 Führen eines Kraftfahrzeugs nach dem Konsum von Alkohol oder einer alkoholähnlichen Substanz Kunst. 87 § § 1 k.w. Kunst. 45 Absatz. 1 Punkt 1 p.r.d.. 10
05 Keine Hilfe für Unfallopfer Kunst. 93 § § 1 k.w. Kunst. 44 Absatz. 2 Punkt 1 p.r.d.. 10
06 Autofahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Art. 178a §1 k.k. 10
07 Verursachen Sie ein anderes Risiko für die Verkehrssicherheit als eine Straßenkollision Kunst. 86 § § 1 Die 2 k.w. 6
B.. Unsachgemäßes Verhalten der Fahrer gegenüber Fußgängern
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Punkte

01 Ein Fahrzeug meiden, das fuhr in die gleiche Richtung, aber er blieb stehen, um Fußgängern nachzugeben Kunst. 97, 90 oder 86 § § 1 Die 2 k.w. Kunst. 26 Absatz. 3 Punkt 2 p.r.d.. 10
02 Überholen an Fußgängerüberwegen und direkt vor ihnen Kunst. 97, 90 oder 86 § § 1 Die 2 k.w. Kunst. 26 Absatz. 3 Punkt 1 p.r.d.. 9
03 Fußgänger an der markierten Kreuzung nicht nachgeben Kunst. 90 oder 86 § § 1 Die 2 k.w. Kunst. 26 Absatz. 1 p.r.d.. 8
04 Beharrlichkeit der Priorität durch den Fahrzeugführer, die in den Kreuzungsweg zu einem Fußgänger übergeht, der die Straße an der Kreuzung überquert, Das Fahrzeug wird befahren Kunst. 90 oder 86 § § 1 Die 2 k.w. Kunst. 26 Absatz. 2 p.r.d.. 8
05 Nichtanhalten des Fahrzeugs bei Überquerung der Straße durch eine behinderte Person, unter Verwendung einer speziellen Bezeichnung, oder Personen mit sichtbar eingeschränkter Mobilität, um ihren Durchgang zu ermöglichen Kunst. 90 oder 86 § § 1 Die 2 k.w. Kunst. 26 Absatz. 7 p.r.d.. 8
06 Fußgänger beim Rückwärtsfahren nicht nachgeben Kunst. 90 k.w. Kunst. 23 Absatz. 1 Punkt 3 p.r.d.. 5

 

C Nichtbeachtung der Verkehrszeichen und -signale
1 2 3 4 Nummer

Punkte

 

01 Nichteinhaltung, um Kontrollen zu vermeiden, auf das Signal der zur Kontrolle des Straßenverkehrs befugten Person, Bestellung des Stopps des Fahrzeugs Kunst. 92 § § 2 k.w. § § 109 Absatz. 1 ich 3 z.s.d.. 8
Nichteinhaltung:
02 – Lichtsignale Kunst. 92 § § 1 k.w. §95 oder §102 Abschnitt 2 oder §104 oder §106 in der jeweils gültigen Fassung. 6
03 – Signale und Befehle von Personen, die befugt sind, den Straßenverkehr zu lenken § § 108 z.s.d.. 6
04 – Signale und Befehle von Personen, die zur Kontrolle des Straßenverkehrs befugt sind § § 109 z.s.d.. oder Kunst. 129 Absatz. 2 Punkt 1 Die 7 p.r.d.. 6
Nichtbeachtung der Zeichen:
05 – B-2 “Kein Einlass” § § 17 Absatz. 1 z.s.d.. 5
06 – B-1 “Kein Verkehr in beide Richtungen” § § 16 z.s.d.. 5
07 – B-21 “keine links abbiegen” oder B-22 “kein Abbiegen nach rechts” § § 22 Absatz. 1 z.s.d.. 5
08 – C-1 bis C-12 “Fahrordnung …” § § 35 z.s.d.. 5
09 – F-10, F-15 bis F-19, Bestimmen der Richtungen auf den Fahrspuren oder der Art ihrer Verwendung Kunst. 92 § § 1 k.w. § § 72 Absatz 1 oder § 75 z.s.d.. 5
10 – P-8a bis P-8c “Richtungspfeil” § § 87 z.s.d.. 5
11 -P-4 “durchgezogene Doppellinie” § § 86 Absatz 5 ab. 5
12 – B-31 “Priorität für den Gegenverkehr” § § 25 z.s.d.. 4
13 – B-3 bis B-7 “Kein Einlass …” § § 18 Absatz. 1-8 z.s.d.. 3
14 – B-13 bis B-19 “Kein Einlass …” § § 19 oder §20 z.s.d.. 2
15 Nichteinhaltung der anderen, Verkehrszeichen und -signale, die nicht in diesem Katalog aufgeführt sind 1
D. Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften an Kreuzungen oder an anderen Kreuzungspunkten von Verkehrsrichtungen oder Fahrzeugwegen
1 2 3 4 Nummer

Punkte

Die Vorfahrt geht weiter:
01 – an einer Kreuzung in einer äquivalenten Situation Kunst. 25 Absatz. 1 p.r.d.. 6
02 – an einer Kreuzung mit Vorfahrtsschildern § § 5 Absatz. 2, 4-6 z.s.d.. 6
03 – Schienenfahrzeuge Kunst. 90 k.w. Kunst. 25 Absatz. 2 oder Kunst. 16 Absatz. 6 p.r.d.. 6
04 – Radfahrer Kunst. 27 Absatz. 1 ich 3 p.r.d.. 6
05 – beim Spurwechsel Kunst. 22 Absatz. 4 p.r.d.. 5
06 – im Falle einer Kreuzung jenseits der Kreuzung von Verkehrsrichtungen oder Wegen von Fahrzeugen, die auf derselben Straße fahren Kunst. 25 Absatz. 3 p.r.d.. 5
07 – beim Beitritt zum Verkehr Kunst. 17 Absatz. 2 p.r.d.. 5

 

1 2 3 4 Nummer

Punkte

08 – beim Sichern Kunst. 23 Absatz. 1 Punkt 3 p.r.d.. 4
09 Nichterleichterung des Durchgangs eines Einsatzfahrzeugs Kunst. 90 k.w. Kunst. 9 p.r.d.. 5
10 Verstoß gegen das Verbotsverbot Kunst. 97 oder 92 § § 1 k.w. Kunst. 22 Absatz. 6 p.r.d.. oder § 22 Absatz. 5 z.s.d.. 5
E. Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsvorschriften
1 2 3 4 Nummer

Punkte

Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten: Kunst. 97 oder 92 § § 1 k.w. Kunst. 20, Kunst. 31 Absatz. 1 Punkt 1, Kunst. 63 Absatz. 2 Punkt 4 Ich muss. 3 Punkt 2 zündete. d p.r.d.. oder § 27 Absatz. 14 Die § 31 Abschnitt 1 ab.
01 – über 50 km / h 10
02 – aus 41 machen 50 km / h 8
03 – aus 31 machen 40 km / h 6
04 – aus 21 machen 30 km / h 4
05 – aus 11 machen 20 km / h 2
06 – aus 6 machen 10 km / h 1
07 Fahren mit einer Geschwindigkeit, die die Bewegung anderer Autofahrer behindert Kunst. 90 k.w. Kunst. 19 Absatz. 2 Punkt 1 p.r.d.. 2
F. Verstoß gegen Überholvorschriften
1 2 3 4 Nummer

Punkte

01 Ich bin mir nicht sicher über die Möglichkeit eines Überholens Kunst. 90 k.w. Kunst. 24 Absatz. 1 p.r.d.. 5
02 Überholen auf der falschen Seite Kunst. 97 k.w. Kunst. 24 Absatz. 3-5 p.r.d.. 3
Verstoß gegen das Überholverbot: Kunst. 97 k.w.
03 – auf Fahrradübergängen und direkt vor ihnen Kunst. 27 Absatz. 4 p.r.d.. 8
04 – wenn Sie sich der Spitze eines Hügels nähern Kunst. 24 Absatz. 7 Punkt 1 p.r.d.. 5
05 – in Kurven mit Warnschildern markiert Kunst. 24 Absatz. 7 Punkt 2 p.r.d.. 5
06 – an Kreuzungen Kunst. 24 Absatz. 7 Punkt 3 p.r.d.. 5
07 – an Bahnübergängen und direkt vor ihnen Kunst. 28 Absatz. 3 Punkt 3 p.r.d.. 5
08 – an Straßenbahnkreuzungen und direkt vor ihnen Kunst. 28 Absatz. 6 p.r.d.. 5
09 Nichteinhaltung der B-25- oder B-26-Zeichen “Überholverbot” Kunst. 92 § § 1 k.w. § § 23 Absatz. 1-3 z.s.d.. 5
G Außenleuchten verwenden
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Punkte

Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Scheinwerfer während der Fahrt: Kunst. 88 k.w.
01 – von der Abenddämmerung bis zum Morgengrauen Kunst. 51 Absatz. 1 Punkt 1 oder Absatz. 6 p.r.d.. 4
02 – unter Bedingungen reduzierter Lufttransparenz Kunst. 30 Absatz. 1 Punkt 1 zündete. a oder Punkt 2 zündete. a p.r.d.. 2

 

1 2 3 4 Nummer

Punkte

03 – in der Zeit von morgens bis abends 1 Oktober bis zum letzten Tag im Februar Kunst. 51 Absatz. 1 Punkt 2 p.r.d.. 2
04 – im Tunnel Kunst. 51 Absatz. 1 Punkt 3 oder Absatz. 6 p.r.d.. 2
05 – vom Motorradfahrer Kunst. 51 Absatz. 4 p.r.d.. 2
Verletzung der Zulässigkeitsbedingungen für die Verwendung von Nebelscheinwerfern: Kunst. 97 k.w.
06 – Vorderseite Kunst. 51 Absatz. 5 p.r.d.. 2
07 – es gibt Kunst. 30 Absatz. 3 p.r.d.. 2
08 Verlassen des Fahrzeugs ohne gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung Kunst. 88 k.w. Kunst. 52 Absatz. 1 p.r.d.. 3
H. Verstoß gegen andere Vorschriften, Dies gefährdet die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr
1 2 3 4 Nummer

Punkte

Verstoß gegen das Rücknahmeverbot: Kunst. 90 Die 97 k.w.
01 – auf einer Schnellstraße oder Autobahn Kunst. 23 Absatz. 2 p.r.d.. 3
02 – im Tunnel, auf der Brücke oder dem Viadukt Kunst. 23 Absatz. 2 p.r.d.. 2
03 Vermeiden Sie das Fahrzeug auf der falschen Seite Kunst. 97 k.w. Kunst. 23 Absatz. 1 Punkt 2 p.r.d.. 2
04 Verstoß gegen die Vorschriften, die die Bedingungen und Verbote des Anhaltens oder Parkens festlegen Kunst. 97 Die 90 k.w. Kunst. 46, 47, 49 Die 50 p.r.d.. 1
05 Fahren des Fahrzeugs, obwohl das Fahrzeug nicht für den Verkehr zugelassen ist Kunst. 94 § § 2 k.w. Kunst. 71 p.r.d.. 1
06 Nicht autorisiertes Einsetzen von Geräten, die obligatorische Ausrüstung eines Einsatzfahrzeugs sind, in das Fahrzeug oder darauf, Aussenden von Lichtsignalen in Form von blauen oder roten Blinklichtern oder eines alternierenden Tons Kunst. 96a k.w.. Kunst. 66 Absatz. 4 Punkt 3 p.r.d.. 3
07 Ausstattung des Fahrzeugs mit einem Gerät, das über den Betrieb der von den Straßenverkehrskontrollbehörden verwendeten Steuerungs- und Messgeräte informiert oder diese stört, oder Tragen eines solchen Geräts im Fahrzeug in einem Zustand, der seine Gebrauchsbereitschaft anzeigt Kunst. 97 k.w. Kunst. 66 Absatz. 4 Punkt 4 p.r.d.. 3
08 Verstoß gegen die "Rechtslenker" -Verpflichtung Kunst. 90 Die 97 k.w. Kunst. 16 Absatz 1-4 p.r.d.. 2
09 Verletzung der Verpflichtung zur Verwendung von Sicherheitsgurten durch den Fahrzeugführer Kunst. 97 k.w. Kunst. 39 Absatz 1 des Vorjahres. 2
10 Illegaler Transport eines Kindes in einem Fahrzeug Kunst. 97 k.w. Kunst. 39 Absatz. 3, Kunst. 45 Absatz. 2 Punkt 4 Die 5 p.r.d.. 3
11 Beförderung von Passagieren gegen die Vorschriften Kunst. 97 k.w. Artikel 45 Absatz 2 3 p.r.d.. 1
12 Nicht verwenden, trotz einer solchen Verpflichtung, einen Schutzhelm, der die einschlägigen technischen Bedingungen erfüllt Kunst. 97 k.w. Kunst. 40 p.r.d.. 2

 

1 Verstöße, einen Nullpunktwert zugewiesen
1 2 3 4 Nummer

Punkte

Das Fahrzeug fahren
01 – trotz eines von einem Gericht verhängten Fahrverbots Kunst. 244 k.k. 0
02 – nicht über die erforderlichen Berechtigungen verfügen Kunst. 94 §1 kW Kunst. 87 Absatz. 1 Punkt 1 in Verbindung mit. z Kunst. 88 oder Kunst. 95 p.r.d.. 0
03 – nicht die erforderlichen Dokumente bei sich haben Kunst. 95 k.w Kunst. 38 p.r.d.. 0
04 Verstoß gegen das Telefonverbot während der Fahrt, bei dem das Mobilteil oder das Mikrofon gehalten werden muss Kunst. 97 k.w Kunst. 45 Absatz 2 Punkt 1 p.r.d.. 0
05 Betreten der Fahrspur zwischen den Straßen. Kunst. 90 oder Kunst. 97 k.w Kunst. 45 Absatz. 1 Punkt 5 p.r.d.. 0
06 Erhöhung der Geschwindigkeit durch den Fahrer des überholten Fahrzeugs Kunst. 90 oder Kunst. 97 k.w. Kunst. 24 Absatz. 6 p.r.d.. 0
07 Überholen eines Einsatzfahrzeugs in einem bebauten Gebiet Kunst. 97 k.w. Kunst. 24 Absatz. 11 p.r.d.. 0
08 Verletzung der Verpflichtung, das Fahrzeug an einem solchen Ort und für eine solche Zeit anzuhalten, Fußgängern freien Zugang zu Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs zu ermöglichen – in Abwesenheit einer Insel für Passagiere an der Haltestelle Kunst. 90 oder Kunst. 97 k.w. Kunst. 26 Absatz. 6 p.r.d.. 0
09 Das Überqueren eines Bahnübergangs durch ein Fahrzeug oder eine Kombination von Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als 10 m und nicht in der Lage, Geschwindigkeiten darüber zu entwickeln 6 km / h ohne vorherige Überprüfung, dass der Zug nicht innerhalb der für die Fahrt benötigten Zeit ankommt oder ohne den Zeitpunkt der Fahrt mit dem Bahnübergangshüter zu vereinbaren Kunst. 97 k.w. Kunst. 28 Absatz. 5 p.r.d.. 0
Verstoß gegen das Verbot:
10 – um verlassene Dämme oder halbe Dämme herumfahren und eine Kreuzung betreten, wenn sie abgesenkt oder nicht abgeschlossen wurden Kunst. 97 k.w. Kunst. 28 Absatz. 3 Punkt. 1 p.r.d.. 0
11 – Betreten der Kreuzung, wenn auf der anderen Seite kein Platz mehr ist, um weiterzufahren Kunst. 28 Absatz 3 Punkt 2 p.r.d.. 0
12 Fahren Sie auf einem Bürgersteig oder Fußgängerüberweg Kunst. 90 oder Kunst. 97 k.w. Kunst. 26 Absatz. 3 Punkt 3 p.r.d.. 0
Verletzung des Verbots durch den Fahrer:
13 – Eingabe einer Kreuzung, wenn an oder nach der Kreuzung kein Platz mehr zum Weiterfahren ist Kunst. 90 oder Kunst. 97 k.w. Kunst. 25 Absatz. 4 Punkt 1 p.r.d.. 0
14 – Trennung von Fußgängersäulen Kunst. 25 Absatz. 4 Punkt 2 p.r.d.. 0
15 Verstoß gegen das Abschleppverbot auf der Autobahn Kunst. 90 Die 97 k.w. Kunst. 31 Absatz. 2 Punkt 5 p.r.d.. 0
16 Verwendung von Fernlichtscheinwerfern in einer Weise, die nicht den Vorschriften entspricht Kunst. 90 Die 97 k.w Kunst. 51 Absatz 5 der p.a.. 0
17 Verwenden des "Suchscheinwerfers" während der Fahrt Kunst. 90 Die 97 k.w Kunst. 52 Absatz 3 der p.a.. 0
18 Ungerechtfertigte Nutzung von Straßenerleichterungen durch den Fahrer eines Einsatzfahrzeugs Kunst. 90 oder Kunst. 97 k.w. Kunst. 53 Absatz. 2 p.r.d.. 0
19 Nichteinhaltung, vom Einsatzfahrzeugfahrer, auf die Signale der für den Verkehr verantwortlichen Person Kunst. 90 oder Kunst. 97 k.w. Kunst. 53 Absatz. 3 p.r.d.. 0
20 Verwenden Sie das Fahrzeug so, dass die Sicherheit einer Person innerhalb oder außerhalb des Fahrzeugs gefährdet wird Kunst. 97 k.w. Kunst. 60 Absatz. 1 Punkt 1 p.r.d.. 0
21 Abdecklichter und Signalgeräte, Nummernschilder oder andere erforderliche Schilder oder Schilder, das sollte sichtbar sein Kunst. 97 k.w. Kunst. 60 Absatz. 1 Punkt 2 p.r.d.. 0

 

1 2 3 4 Nummer

Punkte

22 Vom Fahrzeug wegfahren, wenn der Motor läuft Kunst. 97 k.w. Kunst. 60 Absatz. 2 Punkt 1 p.r.d.. 0
23 Eine Person auf Skiern hinter das Fahrzeug ziehen, Rodeln, Rollschuhe oder ein ähnliches Gerät Kunst. 97 k.w. Kunst. 60 Absatz. 2 Punkt 4 p.r.d.. 0
24 Verwendung von Reifen mit fest eingebetteten Antirutschelementen Kunst. 97 k.w. Kunst. 60 Absatz. 2 Punkt 5 p.r.d.. 0
25 Verwenden von Schneeketten an Reifen auf einer Straße, die nicht mit Schnee bedeckt ist Kunst. 97 k.w. Kunst. 60 Absatz. 3 p.r.d.. 0
26 Fahren zwischen zweirädrigen Fahrrädern oder Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugen, die dem für innere Angelegenheiten zuständigen Minister und dem Minister für nationale Verteidigung unterstellt sind Kunst. 90 oder Kunst. 97 k.w. Kunst. 32 Absatz. 6 p.r.d.. 0
Verstoß gegen die Vorschriften über den Transport von Kindern oder Jugendlichen durch:
27 – Fahren eines Fahrzeugs, das Kinder oder Jugendliche transportiert, und eines Schulbusses Kunst. 97 k.w. Kunst. 57 Absatz. 1 oder Absatz. 3 oder Kunst. 57ein Abschnitt 1 oder Abschnitt. 3 p.r.d.. 0
28 – ein anderes Fahrzeug fahren Kunst. 90 k.w. Kunst. 57 Absatz. 2 oder Kunst. 57für dich. 2 p.r.d.. 0
Verstoß gegen die Vorschriften über den Transport von Menschen mit Behinderungen durch: 0
29 – Fahren eines Fahrzeugs, das behinderte Menschen befördert Kunst. 97 k.w. Kunst. 58 Absatz 1 des Vorjahres. 0
30 – ein anderes Fahrzeug fahren Kunst. 90 k.w. Kunst. 58 Absatz 2 p.r.d.. 0
31 Verstoß gegen die Vorschriften über die Verpflichtung von Fahrzeugen, Blitzsignale zu senden Kunst. 97 k.w. Kunst. 54 Absatz. 1 oder Absatz. 3 p.r.d.. 0
32 Ungerechtfertigte Verwendung eines gelben Blitzsignals Kunst. 90 oder Kunst. 97 k.w. Kunst. 54 Absatz. 4 p.r.d.. 0
Verstoß gegen die Regeln für das Fahren in organisierten Spalten, einschließlich: 0
33 – Überschreitung der zulässigen Anzahl von Fahrzeugen, Kunst. 90 oder Kunst. 97 k.w. Kunst. 32 Absatz. 1 p.r.d.. 0
34 – Nichteinhaltung des erforderlichen Abstands zwischen Säulen oder Fahrzeugen in einer Säule Kunst. 32 Absatz. 2 p.r.d.. 0
35 Kennzeichen verzieren und Schilder vorne oder hinten am Fahrzeug anbringen, Inschriften oder Gegenstände, die die Lesbarkeit dieser Tafeln einschränken Kunst. 97 k.w. Kunst. 60 Absatz. 1 Punkt 3 p.r.d.. 0
36 Verwenden Sie das Fahrzeug in einem bebauten Gebiet auf eine Weise, die zu Belästigungen durch übermäßige Emission von Abgasen in die Umwelt oder übermäßigen Lärm führt Kunst. 97 k.w. Kunst. 60 Absatz. 2 Punkt 2 p.r.d.. 0
37 Anbringen einer Markierung am Fahrzeug, die ein anderes Land als dieses kennzeichnet, in dem das Fahrzeug registriert war Kunst. 97 k.w. Kunst. 60 Absatz. 1 Punkt 4 p.r.d.. 0
38 Lassen Sie den Motor laufen, wenn Sie in einem bebauten Bereich geparkt sind Kunst. 97 k.w. Kunst. 60 Absatz. 2 Punkt 3 p.r.d.. 0
Fahren Sie ohne Erlaubnis: 0
39 – ein Fahrzeug mit einer Last, bei der die angegebenen Abmessungen überschritten werden Kunst. 97 k.w. Kunst. 61 Absatz. 11: in Verbindung mit. z Kunst. 61 Absatz. 2 Punkt 1, Absatz. 6, Absatz. 8 oder Absatz. 10 p.r.d.. 0
40 – eine Kombination von Fahrzeugen mit mehr als der zulässigen Anzahl von Fahrzeugen oder Länge Kunst. 62 Absatz. 4,4ein,4b p.r.d.. 0
Das Fahrzeug auf eine Weise belasten:
41 – was dazu führt, dass das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Tragfähigkeit des Fahrzeugs überschritten wird Kunst. 97 k.w. Kunst. 61 Absatz 1 des Vorjahres. 0
42 – Verletzung der Stabilität des Fahrzeugs Kunst. 61 Absatz. 2 Punkt 2 p.r.d.. 0
43 – das Fahren behindern Kunst. 61 Absatz. 2 Punkt 3 p.r.d.. 0

Journal of Laws No. 236 — 15293 - Position. 1998

1 2 3 4 Nummer

Punkte

44 – die Sichtbarkeit der Straße verringern oder die Lichter blockieren, Signalgeräte, Kennzeichen oder andere Kennzeichen oder Schilder, mit dem das Fahrzeug versehen ist Kunst. 61 Absatz. 2 Punkt 4 p.r.d.. 0
45 Fehler beim Schutz der auf das Fahrzeug ausgeübten Last vor Schaltpositionen oder übermäßigen Geräuschen Kunst. 97 k.w. Kunst. 61 Absatz. 3 p.r.d.. 0
46 Transport einer Ladung, die ekelhaft aussieht oder ekelhaft riecht – ohne ausreichenden Schutz Kunst. 97 k.w. Kunst. 61 Absatz. 3 p.r.d.. 0
47 Transport von nicht gekennzeichneter oder falsch gekennzeichneter Fracht Kunst. 97 k.w. Kunst. 61 Absatz. 8 in Verbindung mit. z Kunst. 61 Absatz. 9 p.r.d.. 0
48 Fehler beim Sichern der Lastsicherungsvorrichtungen gegen Lösen, während der Fahrt frei hängen oder fallen Kunst. 97 k.w. Kunst. 61 Absatz. 4 p.r.d.. 0
49 Verstoß gegen die Vorschriften für den Transport loser Fracht Kunst. 97 k.w. Kunst. 61 Absatz. 5 p.r.d.. 0
50 Das Abschleppen eines Anhängers mit einer tatsächlichen Gesamtmasse, die größer ist als die für den jeweiligen Typ des Zugfahrzeugs zulässige Kunst. 97 k.w. Kunst. 62 Absatz. 1 p.r.d.. 0
51 Beförderung von Passagieren in einem Fahrzeug, das nicht für diesen Zweck vorgesehen oder angepasst ist Kunst. 97 k.w. Kunst. 63 Absatz. 1 p.r.d.. 0
52 Beförderung von Passagieren mit einer Anzahl, die die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Anzahl von Sitzplätzen überschreitet Kunst. 97 k.w. Kunst. 63 Absatz. 1 p.r.d.. 0
53 Verletzung der Bedingungen für den Transport von Personen in Anhängern Kunst. 97 k.w. Kunst. 63 Absatz. 3 p.r.d.. 0
54 Verstoß gegen die Zulässigkeitsbedingungen für die Beförderung von Fahrgästen per LKW außerhalb der Fahrerkabine Kunst. 97 k.w. Kunst. 63 Absatz. 2 p.r.d.. 0
55 Rauchen oder Essen während der Fahrt durch den Fahrer des Kraftfahrzeugs, das eine Person transportiert Kunst. 97 k.w. Kunst. 63 Absatz. 5 p.r.d.. 0